Haderthauer gegen USK

      Haderthauer gegen USK


      Enttäuschung beim Sozialministerium

      In der vergangenen Woche machte die USK positiv von sich reden, in dem sie der Einmischung aus der Politik trotzte, und dem Horror-Spiel Dead Space 2 in einem erneuten und letztendlichen Prüfungsverfahren eine Altersfreigabe erteilte.
      Die unabhängige Entscheidung der USK ist jedoch für das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ein großes Problem. Fast schon trotzig kündigte dieses nun nach der Entscheidung der USK an, die Arbeit der USK stärker in Frage stellen zu wollen.

      Das Staatsministerium äußerte sich gegenüber der Website Chip:


      "Durch die jetzige Entscheidung ist keine Abstimmung der USK mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mehr möglich, obwohl im bisherigen Verfahren eine Reihe fachkundiger Gutachter das Spiel als indizierungswürdig bewertet hatten und im Jugendschutzgesetz für Zweifelsfälle eine enge Abstimmung vorgesehen ist. Bayern wird sich deshalb auf Bundesebene für Verbesserungen im Bereich des USK-Verfahrens einsetzen, damit künftig eine Prüfung durch die Bundesprüfstelle auch dann möglich ist, wenn vorher schon eine Alterskennzeichnung durch die USK erfolgt ist."

      Interessant ist an diesen Äußerungen, dass das Ministerium scheinbar gerne eine Rückkehr zum Jugendschutz vor dem Jahr 2003 anstrebt. Zu einer Zeit also, als es für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien noch möglich war, von der USK gepüfte Titel zu indizieren. Die BPjM hingegen stellt den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von 2003 nicht in Frage, wie Chip berichtet. Umso unverständlicher erscheint es, dass auf einmal ein einzelnes Ministerium hierbei vorprescht.

      Für die Arbeit der USK bedeuteten die Forderungen aus Bayern zunächst einmal nichts. Die Obersten Landesjugendbehörden stehen hinter der Arbeit der Jugendschützer, ebenso zahlreiche Verbände.


      chip.de, schnittberichte.com