FSK 18 - Keine Jugendfreigabe

      da gibt es eigentlich keinen großen unterschied. seit dem 1. april 2003 (oder 2004 bin mir da nicht mehr so sicher) gibt es ein neues jugendschutzgesetz. und seitem heißt FSK 18 ganz einfach Keine Jugenfreigabe.
      also alle neuen filme die ab 18 wären bekommen die freigebe "keine jugendfreigabe" . der vorteil an der änderung ist, das alle filme und spiele die die freigabe "keine jugendfreigabe" bekommen , können nicht mehr indiziert werden. da durch diese freigabe genauer gekennzeichnet wird das es nicht für jugendliche ist. also außer dem neuen namen und der sache mit der indizierung gibt es keinen unterschied zwischen den beiden sachen.
      Ich muss gestehn ich blick da nicht so ganz durch.
      Was genau heißt indiziert? Heißt es das es zwar erlaubt ist diesen Film zubesitzen aber man darf dies niemandem mitteilen, Werbung dafür machen oder ihn verkaufen?
      Hatte auch irgendwo im Forum mal gelesen das jemand einfach in nem Geschäft zu einem Mitarbeiter gegangen ist und diesen einfach nach indizierten Filmen gefragt hat und auch weche bekommen hat.
      Geht das wirklich so einfach und wenn nicht wie kann man dann an solche Filme kommen?
      Werde nun mal etwas Zeit meiner Mittagspause für deine Fragen opfern.

      Also: Indiziert bedeutet NICHT verboten! Du darfst ihn ganz normal besitzen (wenn du über 18 bist) und du darfst auch anderen sagen das du ihn hast, vorausgesetzt du sagst es Volljährigen :wink:
      Indiziert heißt nur das ein Film Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden darf und das er nicht beworben werden darf. Deswegen haben Videotheken 18er Ecken die seperat sind oder aber man darf Videotheken generell erst ab 18 Jahren betreten.

      Indizierte Filme kann man auch quasi regulär im Laden kaufen (Du hast da grad ne Geschichte von mir geschildert wenn ich mich nicht Irre :D ). Man muss nur einen Verkäufer darauf ansprechen wenn man etwas indiziertes sucht. Man kann es dann einfach bestellen oder wenn das Produkt auf Vorrat lagernd is eben gleich ausgehändigt kriegen. Die Indizierten Medien dürfen eben nur nicht wegen des Werbe- und Jugendverbotes öffentlich im Laden stehen, das ist alles.

      Du kommst eiegntlich völlig ohne Probleme an Indizierte Medien heran, sei es aus dem Media Markt wenn du nachfragst, der Videothek die diese generel anbieten oder aber aus Versandhäuser wie z.B. den Piraten die dir unter anderem sogar Filme die in Deutschland nach §131 StgB Beschlagnahmt sind.

      Bevor wieder Fragen kommen: Medien die nacht §131 StgB Beschlagnahmt wurden dürfen NICHT in Deutschland verkauft werden. Wer ein solches Medium verkauft macht sich Strafbar (der Käufer jedoch geht straffrei aus!). Besitzen darfst du auch solche Medien wenn du Volljährig bist, du darfst sie jedoch auf keinen Fall minderjährigen zugänglich machen denn sonst verletzt du deine aufsichtspflicht und auch du kannst belangt werden.


      http://dojo.fi/~rancid/loituma__.swf

      Alle sagten:"Das geht nicht!". Dann kam einer, der wußte das nicht und der hat's gemacht.

      "Melman" schrieb:


      Bevor wieder Fragen kommen: Medien die nacht §131 StgB Beschlagnahmt wurden dürfen NICHT in Deutschland verkauft werden. Wer ein solches Medium verkauft macht sich Strafbar (der Käufer jedoch geht straffrei aus!). Besitzen darfst du auch solche Medien wenn du Volljährig bist, du darfst sie jedoch auf keinen Fall minderjährigen zugänglich machen denn sonst verletzt du deine aufsichtspflicht und auch du kannst belangt werden.


      Also sowiel ich weiß darf man beschlagnahmte Medien auch Erwachsenen nicht zugänglich machen,also einen Beschlagnahmten Film mit Erwachsenen zu schauen wäre schon Strafbar!


      Meine,noch extrem kleine,DVD Sammlung: http://www.intervocati…ollection.aspx/Heasor
      Wird noch wachsen ;) !

      "Heasor" schrieb:

      "Melman" schrieb:


      Bevor wieder Fragen kommen: Medien die nacht §131 StgB Beschlagnahmt wurden dürfen NICHT in Deutschland verkauft werden. Wer ein solches Medium verkauft macht sich Strafbar (der Käufer jedoch geht straffrei aus!). Besitzen darfst du auch solche Medien wenn du Volljährig bist, du darfst sie jedoch auf keinen Fall minderjährigen zugänglich machen denn sonst verletzt du deine aufsichtspflicht und auch du kannst belangt werden.


      Also sowiel ich weiß darf man beschlagnahmte Medien auch Erwachsenen nicht zugänglich machen,also einen Beschlagnahmten Film mit Erwachsenen zu schauen wäre schon Strafbar!
      Das wäre insofern strafbar, als das man es als Vorführung auslegen könnte, und diese ist ebenso strafbar wie die Überlassung an Minderjährige.

      "Decomposingdeath" schrieb:

      indizierte waren dürfen Nicht im Versandhandel vertrieben werden. eigentlich dürften somit auch keine indizierten titel nach deutschland eingeführt werden. Aber da der zoll innerhalb der EU keine Päckchen öffnet ist das eigentlich egal


      Indizierte Filme dürfen im Versandhandel verkauft werden,allerdings muss sich der Händler erstmal über das alter des Kunden Informieren und das Paket muss dann an diese Person als Eigenhändiges Einschreiben verschickt werden.


      Meine,noch extrem kleine,DVD Sammlung: http://www.intervocati…ollection.aspx/Heasor
      Wird noch wachsen ;) !

      "Speed1608" schrieb:

      Gibt es eine Art Liste über nach § 131 StGb beschlagnahmt sind??


      Ja, meld dich bei bpjm.com an.

      "Speed1608" schrieb:

      Ist bei diesen Filmen lediglich der Verkauf verboten oder auch der Besitz?


      Nur der Verkauf, wenn du volljährig bist darfst du auch diese besitzen

      "Speed1608" schrieb:

      Kann ich dann theoretisch gesehn Filme aus Österreich bestellen und sie mir hier hin liefern lassen oder sie dort kaufen und ausm URlaub mitbringen?


      Praktisch auch.


      http://dojo.fi/~rancid/loituma__.swf

      Alle sagten:"Das geht nicht!". Dann kam einer, der wußte das nicht und der hat's gemacht.

      "Melman" schrieb:

      "Speed1608" schrieb:

      Kann ich dann theoretisch gesehn Filme aus Österreich bestellen und sie mir hier hin liefern lassen oder sie dort kaufen und ausm URlaub mitbringen?

      Praktisch auch.
      Wobei es beim bestellen immer besser ist, wenn der Zoll das Päckchen nicht öffnet. Denn auch der Bezug über den Versandweg ist nicht zulässig.
      Persönlich einführen ist überhaupt kein Problem, so lange man nicht mehrere Exemplare eines Films dabei hat, denn dann könnte einem Handel vorgeworfen werden - das gilt aber generell, also nicht nur bei beschlagnahmten Medien.

      @bpjm.com Auf der Seite steht, dass nicht jeder der sich anmeldet sofort Zugang zu der Seite erhält. Wie sind da eure Erfahrungen?

      "Melman" schrieb:

      "Speed1608" schrieb:

      Gibt es eine Art Liste über nach § 131 StGb beschlagnahmt sind??


      Ja, meld dich bei bpjm.com an.


      Hab mich da im Forum angemeldet. Komm nur (noch) nicht auf die richtige Seite oder is das nurn Zugang für Admins?! Was fürn Benutzernamen muss ich da eingeben?

      Sorry, habs gerad im Forum gelesen wie man auf die Seite kommt.
      Danke für den Tipp.